Johann-Windsteig-Halle
Informationen
Die Mehrzweckhalle wurde wie die Volksschule 1990 eröffnet und dient für die Schülerinnen als Turnsaal. Zudem besteht die Möglichkeit, die Mehrzweckhalle für verschiedene Anlässe wie Bälle, Geburtstagsfeiern, Hochzeiten oder Musikveranstaltungen zu mieten. WCs, Garderobe, Foyer, Schankraum sowie eine gutausgestattete Küche vorhanden. Seit Juni 2020 trägt die Mehrzweckhalle nach einem Beschluss des Gemeinderates den Namen Johann-Windsteig-Halle nach dem ehemaligen Bürgermeister unserer Marktgemeinde sowie Nationalrat und Bundesrat a.D. Johann Windsteig (1925-2005).
Nähere Informationen bezüglich Terminvereinbarungen und Reservierungen erhalten Sie bei unseren Mitarbeitern im Gemeindeamt.
Preise/Hallenordnung:
Mehrzweckhalle-Eintagesveranstaltung:
Für Gemeindebewohner € 200,–
Für Auswärtige € 280,–
Mehrzweckhalle-Mehrtagesveranstaltung-jeder weitere Tag:
Für Gemeindebewohner € 100,–
Für Auswärtige € 180,–
Nur Galerie:
Für Gemeindebewohner € 100,–
Für Auswärtige € 140,–
stundenweise Vermietung, pro Stunde, bis maximal 5 Stunden:
Für Gemeindebewohner € 20,–
Für Auswärtige € 30,–
Küchenbenützung pro Veranstaltungstag: € 70,–
Stromkosten pauschal pro Veranstaltungstag: € 10,–
Müll pro Veranstaltung: € 10,–
Vorplatzmiete – Verkaufsaufstellung:
pro Veranstaltungstag € 50,–
Sportveranstaltungen mit Verwendung der
Duschen pro Stunde:
Für Gemeindebewohner € 30,–
Für Auswärtige € 40,–
Sportveranstaltungen ohne Verwendung der
Duschen pro Stunde:
Für Gemeindebewohner € 20,–
Für Auswärtige € 30,–
Training für Jugendmannschaften Fußball, Tennis, Tischtennis (Gemeindebewohner) ist frei.
Vorführnachmittage bzw. -abende (Gemeindebewohner) sind ebenfalls frei.
Nach Mietvertragsunterzeichnung ist eine Kaution von € 500,– auf das Konto der Marktgemeinde Ringelsdorf-Niederabsdorf,
IBAN AT06 3298 5000 0600 4006, einzuzahlen.
Besondere Bedingungen:
1.) Die Mehrzweckhalle Ringelsdorf-Niederabsdorf ist eine Nichtraucherhalle.
2.) Die Reservierung der Mehrzweckhalle für eine Veranstaltung muss schriftlich (Mietvertrag) im Gemeindeamt Ringelsdorf erfolgen.
3.) Die Kosten für die Übergabe der Halle sowie für die ordnungsgemäße Rücknahme der komplett gereinigten Räumlichkeiten (im Saal besenrein) betragen € 25,– und sind dem Hallenwart zu bezahlen.
Werden vom Hallenwart Beanstandungen aufgezeigt, sind diese vom Veranstalter (Mieter) innerhalb einer angemessenen Nachfrist zu beseitigen bzw. nachzureinigen. Werden diese Verschmutzungen nicht beseitigt, sind sie vom Hallenwart zu reinigen. Der Arbeitsaufwand des Hallenwartes wird mit € 25,–/Stunde dem Mieter in Rechnung gestellt bzw. werden diese Kosten bei der Kaution in Abzug gebracht.
4.) Nach der Veranstaltung werden € 100,– von der Kaution einbehalten. Sollte es bei der nächsten Veranstaltung keine Beanstandungen geben, werden diese sofort rückerstattet.
5.) Kommt es zu Schäden am Mietobjekt (Halle) und sind die Reparaturkosten nicht durch eine Versicherung gedeckt, verpflichtet sich der Mieter, die Kosten für die Reparatur zu übernehmen bzw. werden diese Kosten bei der Rückzahlung der Kaution in Abzug gebracht.
6.) Die Hallenschlüssel werden vom Hallenwart bei der Übergabe der Halle ausgehändigt. Bei Verlust eines Hallenschlüssels durch den Mieter müssen die Kosten für die Wiederbeschaffung bzw. wenn notwendig für den Austausch der Schlüsselanlage vom Mieter getragen werden.
7.) Für Schäden, insbesondere wirtschaftliche Schäden, die dem Mieter aus der mangelnden oder nicht vorhandenen Funktionsfähigkeit des mitvermieteten Inventars bzw. Anlagen entstehen, trifft den Vermieter keine Haftung.
8.) Die Pflanztröge auf dem Vorplatz sind mit einer Bewässerungsanlage ausgestattet und dürfen deshalb nicht verschoben werden. Sollten es dennoch zu Schäden kommen, werden die Kosten dem Mieter ebenfalls von der Kaution abgezogen.
Adresse
Schulstraße 375
2272 Ringelsdorf-Niederabsdorf