Am Sonntag, dem 29. September, findet die Nationalratswahl statt. Dabei werden die 183 Abgeordneten des Österreichischen Parlaments von den wahlberechtigten Staatsbürgerinnen und -bürgern gewählt. Hier finden Sie alle wichtigen Informationen zur Beantragung Ihrer Wahlkarte. 


Wir möchten seitens der Gemeinde unsere Bürgerinnen und Bürger bei der bevorstehenden Nationalratswahl optimal unterstützen. Deshalb wird Ihnen im August eine „Amtliche Wahlinformation – Nationalratswahl 2024“ zugestellt. Achten Sie daher bei all der Papierflut, die anlässlich der Wahl bundesweit verschickt wird, besonders auf unsere Mitteilung.

Diese Wahlinformation ist mit Ihrem Namen personalisiert und beinhaltet einen Antragscode für die Beantragung einer Wahlkarte im Internet, einen schriftlichen, abtrennbaren Wahlkartenantrag mit Rücksendekuvert sowie einen Barcode für die schnellere Abwicklung bei der Wahl selbst.

Doch was ist damit zu tun?
Zur Erleichterung der Wahlabwicklung bringen Sie bitte den personalisierten Abschnitt und einen amtlichen Lichtbildausweis zur Wahl am Sonntag, dem 29. September, ins Wahllokal mit.

Sollten Sie am Wahltag nicht in Ihrem Wahllokal wählen können, beantragen Sie am besten eine Wahlkarte für die Briefwahl. Dazu stehen Ihnen drei Möglichkeiten zur Verfügung:

o) persönlich in der Gemeinde
o) schriftlich mit der abtrennbaren, personalisierten Anforderungskarte mit Rücksendekuvert
o) elektronisch im Internet

Mit dem personalisierten Antragscode auf der Wählerverständigungskarte in der „Amtliche Wahlinformation“ können Sie rund um die Uhr auf www.meinewahlkarte.at/31633 Ihre Wahlkarte beantragen.

Wahlkarte beantragen:
Beantragen Sie Ihre Wahlkarte möglichst frühzeitig, denn Wahlkarten können nicht per Telefon beantragt werden! Sie können einen Antrag auf Ausstellung einer Wahlkarte schriftlich unter der Internetadresse www.meinewahlkarte.at/31633 (Antrag bitte vollständig ausfüllen) bis spätestens Mittwoch, dem 25. September, oder, wenn eine persönliche Übergabe der Wahlkarte an eine vom Antragsteller bevollmächtigte Person möglich ist, bis spätestens Freitag, dem 27. September, 12.00 Uhr, stellen.

o) Eine Wahlkarte kann persönlich (nicht telefonisch)
o) unter Mitnahme der Wahlinformation und eines amtlichen Lichtbildausweises
o) während der Amtsstunden des Gemeindeamtes,
o) bis Freitag, 27. September, 12.00 Uhr, beantragt und abgeholt werden.

Je nach Antragsart erfolgt die Zustellung ab Anfang September zumeist mittels eingeschriebener Briefsendung auf Ihre angegebene Zustelladresse. Die Wahlkarte muss spätestens am Sonntag, dem 29. September, 17.00 Uhr, bei der zuständigen Bezirkswahlbehörde einlangen. Sie haben weiters die Möglichkeit, die Wahlkarte am Wahltag in jedem geöffneten Wahllokal oder bei jeder Bezirkswahlbehörde abzugeben.

Achtung: Die angebrachten Barcodes auf der „Amtlichen Wahlinformation“ dienen lediglich der automatisierten und raschen Verarbeitung bei der Wahlkartenantragstellung sowie bei der Wahldurchführung im Wahllokal.

Wahlinfo