Die Richtlinien sowie Vorlagen für die Antragstellung finden Sie ab 1. Oktober 2022 auf dieser Homepage.

https://www.noe.gv.at/noe/SeniorInnen/Foerd_Heizkostenzuschuss.html

Der Heizkostenzuschuss kann auf dem Gemeindeamt des Hauptwohnsitzes vom
1. Oktober 2022 bis 31. März 2023 beantragt werden.

Wer kann den Heizkostenzuschuss erhalten?

  • AusgleichszulagenbezieherInnen
  • BezieherInnen einer Mindestpension nach § 293 ASVG
  • BezieherInnen einer Leistung aus der Arbeitslosenversicherung, die als arbeitssuchend gemeldet sind und deren Arbeitslosengeld/Notstandshilfe den jeweiligen Ausgleichszulagenrichtsatz nicht übersteigt.
  • Sonstige EinkommensbezieherInnen, deren Familieneinkommen den Ausgleichszulagenrichtsatz nicht übersteigt.